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Ferienbetreuung

Damit Sie getrost und ohne Sorgen die Ferien geniessen können, sorge ich dafür das es Ihrem Liebsten an nichts fehlt. Ihr Hund wird Teil unsereres Rudels und unserer Familie. 

Tageshunde

Ein Hund braucht Bewegung und Beschäftigung. Ich sorge dafür, dass ihr Hund ausgelastet und müde nach Hause kommt. 


Kursangebot

Als diplomierte Hundetrainerin unterrichte ich obligatorische Kurse, Privatstunden und Gruppenkurse. 





Spazierdienst

Sie arbeiten oder möchten einen Tag ohne am Mittag oder am Abend Gassi zu gehen? Sie sind krank oder hatten einen Unfall?
Kein Problem, ich komme Ihren 4-Beiner bei Ihnen zu Hause abholen, gehe auf einen schönen Spaziergang und bringe Ihnen Ihren Hund dann wieder nach Hause.

Obligatorische Hundekurse im Kanton Zürich ab 1.62025

Am 1. Juni 2025 tritt das neue Hundegesetz in Zürich in Kraft. Unabhängig von Rasse und Grösse eines Hundes müssen ab dem 1. Juni 2025 alle Hundehalter obligatorische Kurse besuchen.


Hundegesetz Zürich 1.6.2025 - das Wichtigste in Kürze

  • Jeder Hundehalter, der seinen Hund ab dem 1. Juni 2025 bekommt, muss in Zürich obligatorische Kurse besuchen. Rasse und Grösse des Hundes ist egal.
  • Ein Theoriekurs mit abschliessender Prüfung ist für Neuhundehalter Pflicht, oder wenn länger als 10 Jahre kein Hund gehalten wurde.
  • Der praktischer obligatorischer Hundekurs umfasst sechs Kurslektionen und muss von allen Hundehaltern absolviert werden.


Sind Hundekurse im Kanton Zürich obligatorisch?

Im Kanton Zürich gilt ab dem 1. Juni 2025 für alle Hunde eine obligatorische Kurspflicht. Das heisst, dass alle Hundehalter, die ihren Hund ab dem 1. Juni 2025 bekommen, obligatorisch folgende Kurse besuchen müssen:


  • Theoriekurs mit anschliessender Prüfung
  • 6 praktische Kurslektionen ohne Prüfung


Obligatorischer Theoriekurs

Hundehalter die zum ersten Mal einen Hund für mindestens drei Monate halten und in einer Zürcher Gemeinde leben müssen einen theoretischen Ausbildungskurs besuchen. Der Theoriekurs wird mit einer Prüfung abgeschlossen. 


Wann muss der Theoriekurs absolviert werden

Der Theoriekurs kann frühestens ein Jahr vor und spätestens zwei Monate nach Beginn der Hundehaltung bzw. dem Zuzug in den Kanton absolviert werden. 


Prüfung nach dem Theoriekurs

Am Ende des Theoriekurses muss eine Prüfung absolviert werden. Wenn die Prüfung nach dem Theoriekurs nicht bestanden wird, kann sie ohne Probleme nochmals wiederholt werden.



Obligatorische praktische Kurslektionen

Alle Hunde, die ab dem 1. Juni 2025 in den Kanton Zürich zuziehen, bzw. deren Hundehalter, müssen einen praktischen Hundekurs absolvieren. Die praktische Ausbildung umfasst 6 Kurslektionen.


Der Hund muss bei Beginn der praktischen Kurslektionen mindestens 6 Monate alt sein. Spätestens 12 Monate nach Beginn der Hundehaltung oder dem Zuzug in den Kanton Zürich müssen die praktischen Kurslektionen abgeschlossen sein.



Ausnahmen von den praktischen Hundekursen

Keine Pflicht zur praktischen Hundeausbildung besteht für Hundehalter, die einen Hund halten, der bei seinem Erwerb oder beim Zuzug in den Kanton Zürich älter als zehn Jahre ist.



Wann müssen die praktischen Kurslektionen absolviert werden

  • Der Hund muss bei Beginn der praktischen Kurslektionen mindestens 6 Monate alt sein.
  • Spätestens 12 Monate nach Beginn der Hundehaltung oder dem Zuzug in den Kanton Zürich müssen die praktischen Kurslektionen abgeschlossen sein.