Obligatorische Hundekurse im Kanton Zürich ab 1.6.2025
Am 1. Juni 2025 tritt das neue Hundegesetz in Zürich in Kraft. Unabhängig von Rasse und Grösse eines Hundes müssen ab dem 1. Juni 2025 alle Hundehalter obligatorische Kurse besuchen.
Das Wichtigste in Kürze
- Jeder Hundehalter, der seinen Hund ab dem 1. Juni 2025 bekommt, muss in Zürich obligatorische Kurse besuchen. Rasse und Grösse des Hundes ist egal. -> Praktischer Kurs: mindestens 6 Kursstunden
- Ein Theoriekurs mit abschliessender Prüfung ist für Neuhundehalter Pflicht, oder wenn länger als 10 Jahre kein Hund gehalten wurde.
Obligatorischer Theoriekurs
Hundehalter die zum ersten Mal einen Hund für mindestens drei Monate halten und in einer Zürcher Gemeinde leben müssen einen theoretischen Ausbildungskurs besuchen. Der Theoriekurs wird mit einer Prüfung abgeschlossen.
Wann muss der Theoriekurs absolviert werden
Der Theoriekurs kann frühestens ein Jahr vor und spätestens zwei Monate nach Beginn der Hundehaltung bzw. dem Zuzug in den Kanton absolviert werden.
Prüfung nach dem Theoriekurs
Am Ende des Theoriekurses muss eine Prüfung absolviert werden. Wenn die Prüfung nach dem Theoriekurs nicht bestanden wird, kann sie ohne Probleme nochmals wiederholt werden.
Obligatorische praktische Kurslektionen
Alle Hunde, die ab dem 1. Juni 2025 in den Kanton Zürich zuziehen, bzw. deren Hundehalter, müssen einen praktischen Hundekurs absolvieren. Die praktische Ausbildung umfasst mindestens 6 Kurslektionen.
Wann müssen die praktischen Kurslektionen absolviert werden
- Der Hund muss bei Beginn der praktischen Kurslektionen mindestens 6 Monate alt sein.
- Spätestens 12 Monate nach Beginn der Hundehaltung oder dem Zuzug in den Kanton Zürich müssen die praktischen Kurslektionen abgeschlossen sein.