Allgemeine Geschäftsbedingungen von
 Die tierisch andere Schule GmbH
 

Hundeschule Zürioberland 

1.     Für Ferienbetreuung ist bei Vertragsabschluss eine Anzahlung von 50% der Betreuungskosten zu leisten. Die Restsumme ist bei Abholung des Hundes fällig. 

2.     Bei der Tagesbetreuung  gilt für Neukunden Barzahlung bei Abgabe des Hundes. Stammkunden haben die Wahl zwischen Barzahlung, Twint und Monatsrechnung. 

3.     Aktuelle Unkostenbeiträge je nach Zahlungsart siehe Homepage. 

4.     Der Besitzer des Hundes versichert, dass der Hund gesund und schutzgeimpft ist. Der Impfausweis ist vorzulegen. 

5.     Sollte der Hund während der Betreuung durch die Tierisch andere Schule GmbH durch Erkrankung oder Unfall besonderer tierärztlicher Behandlung bedürfen, so ist die Tierisch andere Schule GmbH berechtigt, einen Tierarzt aufzusuchen. Bei Arztkosten bis CHF 300.00 ist die Tierisch andere Schule GmbH berechtigt, ohne Rücksprache mit dem Hundebesitzer die Behandlung inkl. Medikamente auf  Kosten des Hundehalters in Anspruch zu nehmen. 

Dies bedeutet, dass die Behandlung des Hundes durch den Tierarzt sowie Medikamente im Betrag von bis zu CHF 300.00 im Falle eines Notfalles in Anspruch nehmen kann. Wenn die vom Tierarzt veranschlagten Behandlungskosten diesen Betrag überschreiten, ist die Tierisch andere Schule GmbH verpflichtet, vor Entstehung der Kosten mit dem Besitzer des Hundes Rücksprache zu nehmen. Bei nicht Erreichen des Besitzers, liegt die Entscheidungsmacht beim behandelnden Tierarzt. Die anfallenden Kosten gehen zu Lasten des Besitzers. 

6.     Im Todesfall des Hundes handelt die Tierisch andere Schule GmbH wie im Vertrag vereinbart. Wenn der Hundebesitzer im Vertrag keine Angaben betreffend Todesfalls des Hundes gemacht hat, hat die Tierisch andere Schule GmbH das Recht, den Hund von Dicentra AG abholen zu lassen. Die Kosten gehen zulasten des Besitzers. 

7.     Im Todesfall des Besitzers handelt die Tierisch andere Schule GmbH wie im Vertrag vereinbart. Falls der Hundebesitzer keine Angaben gemacht hat, geht das Eigentum des Hundes an die Tierisch andere Schule GmbH über. 

8.     Sollte der Hund während der Vertragsdauer einen Schaden erleiden, so bestehen gegenüber der Tierisch andere Schule GmbH oder gegen anwesende Dritte keinerlei Schadenersatzansprüche. 

9.     Der Besitzer versichert, dass der Hund haftpflichtversichert ist. Sollte die Tierisch andere Schule GmbH durch das Verhalten des Hundes Sach- und / oder Personenschaden entstehen und stellt sich heraus, dass eine entsprechende Versicherung nicht bestanden hat oder die Versicherung keinen Versicherungsschutz gewährt, dann ist der Besitzer des Hundes zum Ersatz des gesamten entstandenen Schaden verpflichtet. Gleiches gilt, wenn durch den Pensionshund von der Tierisch andere Schule GmbH gegenüber Dritten ein Sach- und / oder Personenschaden zugeführt wird. In diesen Fällen ist der Besitzer des Hundes verpflichtet, die Tierisch andere Schule GmbH von allen Ansprüchen freizuhalten. 

10.  Läufige Hündinnen können nur nach Absprache angenommen werden. 

11.  Annullationskosten Ferienbetreuung bei Rücktritt vom Vertrag. Wird die Reservation rückgängig gemacht, so gelten folgende Ansprüche durch die Tierisch andere Schule GmbH: 
 - Rückzug der Reservation bis 1 Monat vor Vertragsbeginn: 50% des vereinbarten Entgelts 
 - Rückzug der Reservation bis 3 Wochen vor Vertragsbeginn: 70% des vereinbarten Entgelts 
 - Rückzug der Reservation bis 2 Wochen vor Vertragsbeginn: 80% des vereinbarten Entgelts 
 - Rückzug der Reservation weniger als 2 Wochen vor Vertragsbeginn 100% des vereinbarten Entgelts 
 Begründete Annullationen sind schriftlich an die Tierisch andere Schule GmbH zu richten. 

12.  Wird die Reservation von Tagesbetreuung, Spazierdienst und Hundeschule rückgängig gemacht, so gelten folgende Ansprüche durch die Tierisch andere Schule GmbH: 
 - Rückzug der Reservation weniger als 24 Stunden vor Vertragsbeginn: 100% des vereinbarten Entgelts. 
Der Rückzug der Reservation von Tagesbetreuung, Spazierdienst und Hundeschule ist von Montag bis Samstag schriftlich an die Tierisch andere Schule GmbH zu richten. 

13.  Für den Fall, dass der Hund nicht wie vereinbart abgeholt wird, wird ein Zuschlag von 50% der täglichen Betreuungskosten dazu gerechnet. 

14.  Wenn der Hund 14 Tage nach Ablauf der vereinbarten Pensionszeit nicht abgeholt wurde, ist die Tierisch andere Schule GmbH ermächtigt, den Hund weiterzuvermitteln oder an ein Tierheim abzugeben. 

15.  Während den aktuellen Öffnungszeiten, welche auf der Homepage ersichtlich sind, ist immer jemand hier um die Hunde persönlich in Empfang zu nehmen oder zu verabschieden. Ausserhalb dieser Öffnungszeiten steht der Hunderaum zur Verfügung um die Hunde zu bringen oder abzuholen. Code für Türöffnung wird persönlich bekannt gegeben. 

 

 

Wald – Buurehof – Chind Spielgruppe 

 

1.     Die Anmeldung erfolgt schriftlich mit dem Anmeldeformular, siehe Homepage. Damit erklärt die erziehungsberechtigte Person verbindlich, das angemeldete Kind/ die angemeldeten Kinder in die Wald – Buurehof – Chind Spielgruppe schicken zu wollen und das Entgelt für ein Quartal bis spätestens 2 Wochen vor Semesterstart zu bezahlen. Aktuelle Preise siehe Homepage. 

2.     Der erste Monat gilt als Probezeit. Kann sich ein Kind in dieser Zeit nicht auf die Spielgruppe einlassen, sich unwohl fühlt oder der Ablösungsprozess noch zu früh ist, so kann der Vertrag in der Probezeit innerhalb von 7 Tagen durch beide Parteien schriftlich aufgelöst werden. 

3.     Sollte der Vertrag in der Probezeit aufgelöst werden, wird der bereits bezahlte Quartalsbeitrag, abzüglich der bereits besuchten Stunden sowie der Administrationsgebühr von CHF 30.- zurückerstattet. 

4.     Bei Abmeldungen nach Vertragsabschluss wir eine Bearbeitungsgebühr von CHF 30.- verrechnet. Kurzfristige Abmeldungen 40 Tage vor dem Spielgruppenstart wird eine Aufwandpauschale von CHF 150.- in Rechnung gestellt. 

5.     Ein Eintritt während des Jahres ist möglich, sofern freie Plätze verfügbar sind. 

6.     Der Vertrag ist befristet und endet ohne Kündigung am Ende des Spielgruppenjahres (Beginn der Sommerferien der Volksschule Bubikon ZH). Der Vertrag kann verlängert werden. 

7.     Eine Kündigung während des Jahres ist beidseitig schriftlich und unter Einhaltung einer einmonatigen Kündigungsfrist per Ende eines Semesters möglich. 

8.     Ferien und gesetzliche Feiertage richten sich nach dem Schulferienplan der Gemeinde Bubikon. Während dieser Zeit bleibt die Spielgruppe geschlossen. 

9.     Ausserhalb der offiziellen Spielgruppenzeiten ist der landwirtschaftliche Betrieb kein Spielplatz. Jede Haftung wird abgelehnt. 

10.  Bei Verhinderung infolge Krankheit, Ferien etc. ist eine telefonische oder persönliche Abmeldung bei der Spielgruppenleitung erforderlich. Kranke Kinder können nicht betreut werden. 

11.  Bei Abwesenheit des Kindes aufgrund von Ferien, Krankheit etc. erfolgt keine Rückvergütung. 

12.  Das Entgelt für ein Jahr basiert auf der Teilnahme an der Spielgruppe während der Schulwochen gemäss Kalender der Volksschule Bubikon ZH. 

13.   Die Quartalgebühren müssen spätestens 2 Wochen vor Quartalbeginn bezahlt werden. 

14.  Bei nicht Einhaltung der Zahlungsfrist, wird eine einmalige Mahnung ausgestellt. Sollte der Vertrag weiterhin nicht eingehalten werden, wird das Kind nicht aufgenommen und der Platz spätestens 14 Tage nach Quartalbeginn weitergegeben. 

15.  Bitte füllen Sie bei der Anmeldung den Absatz über allfällige Krankheiten, Allergien oder benötigte Medikamente sowie Notfall-Telefonnummern sorgfältig aus. Alle Angaben werden vertraulich behandelt. Halten Sie die Tierisch andere Schule GmbH über allfällige Änderungen auf dem Laufenden. 

16.  Die Unfall- und Haftpflichtversicherung des Kindes für den Aufenthalt in der Spielgruppe sowie auf dem Hin- und Rückweg ist Sache der Eltern. Für Unfälle haftet die Tierisch andere Schule GmbH nicht. Für Schäden, welche die Kinder verursachen, haften die Eltern. 

17.  Die Wald – Buurehof – Chind Spielgruppe findet in der freien Natur, im Garten, im Wald und im Stall bei jeder Witterung statt. Bei sehr schlechter Witterung steht uns ein geschützter Raum zur Verfügung. Die Kinder müssen dem Wetter angepasste, bequeme Kleidung tragen. Ziehen Sie dem Kind Kleider an, die auch schmutzig oder farbig werden dürfen. 

18.  Bitte Gegenstände beschriften (Rucksack, Handschuhe Jacken, Trinkflaschen). 

19.  Brauch Ihr Kind noch Windeln, geben Sie uns bitte alles zum Wechseln mit. 

20.  Wir essen mit den Kindern Znüni. Bitte geben Sie Ihrem Kind in einem bequemen Rucksack gesundes Essen und ungesüsste Getränke mit. 

21.  Bitte geben Sie Ihrem Kind keine Spielsachen mit, ausser vielleicht das Lieblingstier/-Spielzeug. Für mitgebrachte Gegenstände kann keine Haftung übernommen werden. 

22.  Geburtstage sind etwas Besonderes und werden speziell gefeiert. 

23.  Wir sind für das Wohl der Kinder besorgt. Trotzdem kann es mal eine Schramme geben. Wir haben eine Erste-Hilfe Apotheke und eine homöopathische Apotheke. Falls Sie etwas anderes wünschen bitten wir Sie, uns dies mitzuteilen. 

24.  Während des Spielgruppenjahres machen wir Fotos. Wir benutzen diese für Elternbriefe und teilweise für unsere Homepage (ohne Namen und das Gesicht wird unerkennbar gemacht). 

 


Healing Horse 

1.     Der Reitunterricht findet je nach Absprache auf dem Pferd des Kunden oder auf den von der Tierisch andere Schule GmbH zur Verfügung gestellten Ponys und Pferden statt. Der Ort des Reitunterrichts wird nach Absprache zwischen dem Kunden und der Reitlehrerin festgelegt. Die Reitlehrerin entscheidet unter der Berücksichtigung der reiterlichen sowie gesundheitlichen Aspekte über die sportliche Einstufung des Reitschülers sowie über die Inhalte der Lerneinheit. Die Reitponys und Reitpferde werden von der Reitlehrerin festgelegt. Nach Möglichkeit werden Pferdewünsche berücksichtigt. Die Reitlehrerin hat beim Unterricht die Weisungsbefugnis. Das Reiten kann untersagt werden, wenn sich der Reitschüler/in nicht daran halten sollte. 

2.     Niemand darf ein Pony oder Pferd ohne vorherige Genehmigung einer befugten Person aus der Box oder Auslauf, wie auch von der Weide, führen und/oder putzen. Unbefugten ist das Betreten des Geländes nicht gestattet. Besucher sind unter folgenden Bedingungen herzlich willkommen. Sie begründen ihren Besuch bei der Begrüssung unseres Personals oder Reitlehrerin, denn wir möchten wissen wer auf unserem Hof ist. 

3.     Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren sind verpflichtet, einen Reithelm (EU-Norm) zu tragen. Für Erwachsene ist das Tragen eines Reithelms auf jeden Fall zu empfehlen. Es ist für alle Reiter zwingend, geschlossenes Schuhwerk zu tragen. Die Tierisch andere Schule GmbH empfiehlt einen passenden Rückenpanzer. 

4.     Das Entgelt ist grundsätzlich vor Ort zu bezahlen, via Twint oder E-banking. Der Preis bestimmt sich nach der jeweils gültigen Preisliste, siehe Homepage. Erfolgt eine Abmeldung nicht mindestens 24 Stunden vor dem Termin (Montag - Freitag), behält sich die Tierisch andere Schule GmbH vor, das volle Entgelt zu berechnen. Regelmässige Reitstunden werden quartalsweise verrechnet. Reitstunden, welche von Montag bis Freitag mindestens 24 Stunden vor Kursbeginn abgesagt werden, können an den vereinbarten Samstagen nachgeholt werden. 

5.     Die Kursanmeldung gilt für ein Schuljahr. Eine Kündigung während des Schuljahres ist beidseitig schriftlich und unter Einhaltung einer 2 monatigen Kündigungsfrist per Ende eines Semesters möglich. 

6.     Das Betreten des Hofs und das Reiten geschehen auf eigene Gefahr. Dies gilt für das Reiten auf dem Reitplatz, bei Ausritten im Gelände sowie bei allen sonstigen Reitveranstaltungen. Die Tierisch andere Schule GmbH lehnt jegliche Haftung ab. Bei minderjährigen Reitschülern werden die Erziehungsberechtigten nicht aus ihrer Aufsichts- und Haftpflicht entlassen. Für persönliches Eigentum der Reitschüler übernimmt die Reitschule keine Haftung. Schäden die durch groben Unfug oder fahrlässigen Umgang entstehen, bezahlt der Verursacher. Es wird im Betrieb keine Haftung bezüglich eventueller Unfälle, Verluste oder Schäden jeglicher Art übernommen. 

7.     Es empfiehlt sich eine Zusatzversicherung zur bestehenden Privathaftpflicht für das Reiten fremder Pferde, inkl. Schäden an Sattel- und Zaumzeug abzuschliessen (Sonderrisiken). Das gilt hauptsächlich für Reitschüler, welche selbständig ins Gelände gehen. Für reine Reitstunden ist dies nicht notwendig. Eine Unfallversicherung muss unabhängig von der Tierisch andere Schule GmbH abgeschlossen sein. 

Homeschooling

 

1.     Die Anmeldung erfolgt schriftlich mit dem Anmeldeformular. Damit erklärt die erziehungsberechtigte Person verbindlich, das angemeldete Kind/ die angemeldeten Kinder ins Homeschooling bei der Tierisch andere Schule GmbH zu schicken. Der Vertrag gilt für ein Schuljahr.

2.     Der erste Monat gilt als Probezeit. Während der Probezeit kann der Vertrag innerhalb von 7 Tagen durch beide Parteien schriftlich aufgelöst werden.

3.     Sollte der Vertrag in der Probezeit aufgelöst werden, wird der bereits bezahlte Monatsbetrag nicht zurückbezahlt.

4.     Ein Eintritt während des Jahres ist möglich, sofern freie Plätze verfügbar sind. 

5.     Der Vertrag ist befristet und endet ohne Kündigung am Ende des Schuljahres (Beginn der Sommerferien der Volksschule Bubikon ZH). Der Vertrag kann verlängert werden.

6.     Eine Kündigung während des Jahres ist beidseitig schriftlich und unter Einhaltung einer zweimonatigen Kündigungsfrist per Ende eines Semesters möglich. 

7.     Ferien und gesetzliche Feiertage richten sich nach dem Schulferienplan der Gemeinde Bubikon. Während dieser Zeit bleibt die Schule geschlossen.

8.     Ausserhalb der offiziellen Schulzeiten ist der landwirtschaftliche Betrieb kein Spielplatz. Jede Haftung wird abgelehnt. 

9.     Bei Verhinderung infolge Krankheit, Ferien etc. ist eine telefonische oder persönliche Abmeldung bei der Tierisch andere Schule GmbH erforderlich. Kranke Kinder können nicht betreut werden. 

10.  Bei Abwesenheit des Kindes aufgrund von Ferien, Krankheit etc. erfolgt keine Rückvergütung. 

11.  Das Entgelt für ein Jahr basiert auf der Teilnahme an der Schule während der Schulwochen gemäss Kalender der Volksschule Bubikon ZH.

12.   Die monatlichen Gebühren müssen bis am 25. des Vormonats auf dem Konto der Tierisch andere Schule GmbH eingegangen sein.

13.  Der vereinbarte Betrag ist monatlich fällig, 12 Monatspauschalen pro Schuljahr.

14.  Bei nicht Einhaltung der Zahlungsfrist, wird eine einmalige Mahnung ausgestellt. Sollte der Vertrag weiterhin nicht eingehalten werden, wird das Kind nicht aufgenommen und beim Volksschulamt abgemeldet. 

15.  Bitte füllen Sie bei der Anmeldung den Absatz über allfällige Krankheiten, Allergien oder benötigte Medikamente sowie Notfall-Telefonnummern sorgfältig aus. Alle Angaben werden vertraulich behandelt. Halten Sie die Tierisch andere Schule GmbH über allfällige Änderungen auf dem Laufenden. 

16.  Die Unfall- und Haftpflichtversicherung des Kindes für den Aufenthalt in der Schule sowie auf dem Hin- und Rückweg ist Sache der Eltern. Für Unfälle haftet die Tierisch andere Schule GmbH nicht. Für Schäden, welche die Kinder verursachen, haften die Eltern. 

17.  Das Homeschooling findet im Schulzimmer, in der freien Natur, im Garten, im Wald und im Stall bei jeder Witterung statt. Die Kinder müssen dem Wetter angepasste, bequeme Kleidung tragen. Ziehen Sie dem Kind Kleider an, die auch schmutzig oder farbig werden dürfen.

18.  Bitte Gegenstände beschriften (Rucksack, Handschuhe Jacken, Trinkflaschen). 

19.  Wir essen mit den Kindern Znüni. Bitte geben Sie Ihrem Kind in einem bequemen Rucksack gesundes Essen und ungesüsste Getränke mit. 

20.  Bitte geben Sie Ihrem Kind keine Spielsachen mit, ausser vielleicht das Lieblingstier/-Spielzeug. Für mitgebrachte Gegenstände kann keine Haftung übernommen werden. 

21.  Geburtstage sind etwas Besonderes und werden speziell gefeiert. 

22.  Wir sind für das Wohl der Kinder besorgt. Trotzdem kann es mal eine Schramme geben. Wir haben eine Erste-Hilfe Apotheke und eine homöopathische Apotheke. Falls Sie etwas anderes wünschen bitten wir Sie, uns dies mitzuteilen. 

23.  Während des Homeschooljahres machen wir Fotos. Wir benutzen diese für Elternbriefe und teilweise für unsere Homepage (ohne Namen und das Gesicht wird unerkennbar gemacht). 

 

 

Bubikon, 27.12.2022